„Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“

Bernhauser Bank eG und Scharnhauser Bank eG planen Fusion

Das verkürzte Zitat von Aristoteles (384 – 322 v. Chr.) bringt es auf den Punkt: Synergie ist das Zusammenwirken verschiedener Einheiten mit dem Ergebnis der gegenseitigen Förderung.

In diesem Sinne haben sich die Vorstände und Aufsichtsräte der Bernhauser Bank eG und der Scharnhauser Bank eG einstimmig für die Fusion beider Häuser ausgesprochen. Die Vertreterinnen und Vertreter und die Mitglieder werden im Rahmen der Vertreter- und Mitgliederversammlungen im Oktober 2023 um ihr Votum gebeten. Die rechtliche Verschmelzung soll zum 1. Januar 2024 stattfinden. Die technische Zusammenführung ist im Juni 2024 geplant.

Ein starkes Team

Was uns zu diesem Schritt motiviert

Wir sind anders und wir bleiben anders: Die Bernhauser Bank eG weist bereits im Slogan Die etwas andere Bank darauf hin. Bei der Scharnhauser Bank eG beginnt das Leitbild mit dem Statement Wir sind anders. Beide Genossenschaftsbanken eint eine atypische Organisationsstruktur und die Andersartigkeit ihrer Geschäftsmodelle. Künftig wollen wir gemeinsam den etwas anderen Weg in der Bankenlandschaft gehen.

Durch die Verschmelzung werden die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Existenzsicherung der beteiligten Genossenschaftsbanken angestrebt. Damit trägt die geplante Fusion dem Auftrag gemäß §1 des Genossenschaftsgesetzes bei, den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern. Für die Umsetzung dieses Förderauftrages, dem alle Volks- und Raiffeisenbanken verpflichtet sind, werden auch nach der Fusion unverändert die geschäftspolitischen Werte der beiden Häuser gelten: Fairness, Transparenz, Ehrlichkeit. „Die Nähe zu unseren Mitgliedern und Kunden und die Verantwortung für die Region sind uns wichtig“, so Joachim Rapp, Vorstandsvorsitzender der Scharnhauser Bank eG. „Dabei werden wir von drei genossenschaftlichen Prinzipien geleitet: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.“

Diese Prinzipien basieren auf dem Leitspruch von Friedrich Wilhelm Raiffeisen Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele. Mit dieser Kraft der Gemeinschaft stehen sich in diesen Wochen auch die beiden Genossenschaftsbanken bei. Die Bernhauser Bank eG hatte unverzüglich ihre nachbarschaftliche Unterstützung angeboten, als der Geschäftsbetrieb der Scharnhauser Bank eG durch den plötzlichen Tod des Vorstandsmitglieds Wolfgang Klingel beeinträchtigt war. Daraus entwickelte sich schnell die Erkenntnis, welche Vorteile eine Verschmelzung für die Mitglieder und Kunden beider Banken bringt. „Kräfte bündeln und dabei die regionale Nähe wahren. Erweiterte Möglichkeiten im Kreditgeschäft und Ergänzung des Produkt- und Leistungsangebotes. Nutzung von Synergieeffekten und gemeinsame Umsetzung technischer Innovationen“ kommentiert Andreas Gienger, Vorstand der Bernhauser Bank eG, die Fusionsabsichten. Er wird ab 20.06.23 im Doppelmandat die Funktion des Vorstands Produktion und Marktfolge auch in Scharnhausen ausüben.

„Wir sind und bleiben die etwas andere Bank“, betont Karlheinz Pitter, Vorstandsvorsitzender der Bernhauser Bank eG. „Unsere Geschäftspolitik wird mehr denn je gekennzeichnet sein durch faire Partnerschaft, authentische Beratung und verlässliche Kreditvergabe. Beim Umgang mit Mitgliedern und Kunden steht weiterhin die persönliche Beziehung im Vordergrund, die sich auch künftig durch innovative Lösungsansätze, hohe Flexibilität, schnelle Entscheidungen und direkte Wege auszeichnet.“

Der Standort Ostfildern-Scharnhausen soll den Namen Scharnhauser Bank - Zweigniederlassung der Bernhauser Bank eG tragen. Joachim Rapp, Mitglied des künftigen Dreiervorstandes der Bernhauser Bank eG, wird weiterhin für diesen Standort verantwortlich und dort ansässig sein. „Damit bleiben wir der Maxime treu, dass die geschäftspolitischen Entscheidungen unmittelbar vor Ort getroffen werden, inmitten der Menschen und der Region, die sie betreffen“, ergänzt Joachim Rapp. Karlheinz Pitter unterstreicht: „Es wird ein Finanzpartner entstehen, der unseren Mitgliedern noch leistungsstärker und wettbewerbsfähiger zur Seite steht. Und bei allem macht unsere Selbständigkeit uns stark und souverän in unseren Entscheidungen.“

Ein starker Finanzpartner

Wie sehen die Fakten aus

Die Banken in Zahlen (Angaben per 31.12.2022)
  Bernhauser Bank eG Scharnhauser Bank eG Bernhauser Bank eG mit Zweigniederlassung Scharnhauser Bank
Bilanzsumme 429,3 Mio. € 174,8 Mio. € 604,1 Mio. €
Kundenkreditvolumen 395,2 Mio. € 131,9 Mio. € 527,1 Mio. €
Kundenanlagevolumen 463,9 Mio. € 151,1 Mio. € 615,0 Mio. €
Mitglieder 4.763 1.020 5.783
Kunden 8.458 4.901 13.359
Mitarbeiter 36 9 45

Ein starker Prozess

Wie geht es weiter

Nachdem am 12.06. bzw. am 19.06. in den Aufsichtsratssitzungen der beiden Banken die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erfolgte, werden die Vorstände auch die nächsten Schritte partnerschaftlich und konstruktiv einleiten. Die Mitglieder der Scharnhauser Bank eG werden im Rahmen der Generalversammlung am 10.10.2023 um Ihr Votum zur geplanten Verschmelzung gebeten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bernhauser Bank eG werden in einer außerordentlichen Vertreterversammlung am 16.10.2023 zur Stimmabgabe eingeladen. Ist die Zustimmung beider Gremien erfolgt, tritt die Verschmelzung zum 01.01.2024 mit Eintragung in das Genossenschaftsregister in Kraft. Der als technische Fusion bezeichnete letzte Schritt der Verschmelzung hat insbesondere Auswirkungen auf die Mitglieder und Kunden der Scharnhauser Bank eG, da diese als so genannte übertragende Bank bezeichnet wird. Aufnehmendes Institut ist die Bernhauser Bank eG, weshalb sich für deren Mitglieder und Kunden nur wenige Änderungen ergeben.

Zu Nähe, Verantwortung und Partnerschaft gehört, dass alle Beteiligten rechtzeitig, transparent und möglichst umfassend über die Fusion und damit einhergehende Veränderungen informiert werden.

Für den detaillierten Informationsaustausch wird es insbesondere in den bevorstehenden General- bzw. Vertreterversammlungen ausreichend Gelegenheit geben. Darüber hinaus laden wir unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden gerne zum persönlichen Gespräch ein. Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.

Im Folgenden sind Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt sowie Aspekte, die bei der Umstellung von Bedeutung sind.

Fragen und Antworten

Das sind die Neuerungen

Wie heißt die zukünftige Bank?

Als Name für die neue Bank ist Bernhauser Bank eG vorgesehen. Um die Verbundenheit mit den Menschen und die regionale Nähe auch formal im Namen zu behalten, soll der Standort Ostfildern-Scharnhausen den Namen Scharnhauser Bank - Zweigniederlassung der Bernhauser Bank eG tragen.

Wo wird die neue Bank Ihren Sitz haben?

Der juristische Sitz der neuen Bank wird in Filderstadt sein.

Wie setzt sich die Leitung der neuen Bank zusammen?

Die Leitung der neuen Bank wird aus den drei Vorständen Karlheinz Pitter (Vorstandsvorsitzender), Andreas Gienger und Joachim Rapp bestehen.

Werden im Zuge der Fusion Arbeitsplätze abgebaut?

Es wird keine fusionsbedingten Kündigungen bzw. keinen Stellenabbau geben. Ganz im Gegenteil: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich neue Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung.

Was geschieht mit den Mitgliedschaften?

Auch nach der Fusion stehen unsere Mitglieder bei uns im Mittelpunkt. Die bestehenden Mitgliedschaften und die Geschäftsguthaben beider Banken bleiben erhalten und gehen mit der Fusion automatisch auf die Bernhauser Bank eG über. Der Wert all Ihrer bisherigen Geschäftsguthaben bleibt selbstverständlich erhalten, unabhängig davon, ob Sie Mitglied bei einer oder beiden Fusionsbanken sind. Der satzungsmäßige Wert eines Geschäftsanteils liegt unverändert bei 250,00 Euro.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu Ihren Geschäftsanteilen erhalten Sie außerdem bei Ihrem Berater vor Ort.

Die Vertreterversammlung wird sich zukünftig aus Vertreterinnen und Vertretern aus beiden Orten des neuen Geschäftsgebietes zusammensetzen.

Werden die aktuellen Verträge, Sparbücher, Karten etc. ihre Gültigkeit behalten?

Ja. Alle mit der Bernhauser Bank eG bzw. der Scharnhauser Bank eG abgeschlossenen Kreditverträge, Sparverträge, Sparbücher und sonstigen Urkunden und Vereinbarungen behalten selbstverständlich bis zum jeweiligen Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit. Neuer Gläubiger von Krediten und Darlehen wird durch die Fusion automatisch die Bernhauser Bank eG. Auch die Konditionen bleiben während der Vertragsdauer bestehen.

Ändern sich mit der Fusion die Preise und Leistungen der bisherigen Banken?

Die Entgelte für Ihr bestehendes Kontomodell bleiben zunächst unverändert, ebenso die Gebühren etwa für Ihre Depots. Wir benötigen perspektivisch aber ein einheitliches Preis- und Leistungsverzeichnis. Daher wird es bei manchen Leistungen Preisänderungen geben.

Ich bin Kunde bei beiden Fusionsbanken. Ändert sich mein bisheriger Ansprechpartner?

Das entscheiden Sie selbst. Wir prüfen, bei welchem Haus Sie die umfangreicheren Geschäftsbeziehungen unterhalten und unterbreiten Ihnen auf dieser Basis einen Vorschlag für Ihren künftigen persönlichen Ansprechpartner. Dies geht Ihnen schriftlich zu. Natürlich hoffen wir, diese Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen. Selbstverständlich aber steht Ihre persönliche Präferenz im Mittelpunkt.

Was geschieht mit meiner Kontonummer beziehungsweise der IBAN? Muss ich irgendetwas ändern?

Kundinnen und Kunden der Bernhauser Bank eG behalten sowohl Ihre Kontonummer als auch Ihre IBAN. Es besteht kein Handlungsbedarf.

Für Kundinnen und Kunden der Scharnhauser Bank eG bleiben bis zur technischen Fusion im Juni 2024 alle bisherigen Bankdaten gültig. Ab dann gilt für die Scharnhauser Bank als Zweigniederlassung jedoch die Bankleitzahl und BIC der Bernhauser Bank eG. Da die Bankleitzahl ein Bestandteil der IBAN ist, ändert sich somit auch Ihre IBAN. Ebenso ist es möglich, dass sich Ihre gewohnte Kontonummer ändert. Dies hat ausschließlich technische Gründe, beispielsweise um Doppelungen mit bereits bestehenden Kontonummern zu vermeiden.

Kundinnen und Kunden der Scharnhauser Bank eG werden also im Juni 2024 eine neue IBAN bekommen, hierzu informieren wir Sie rechtzeitig. Grundsätzlich gilt dann: Ihre bisherige IBAN können Sie zunächst wie gewohnt nutzen. Verwenden Sie aber für alle Neuaufträge bitte nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Für den gesamten bestehenden Zahlungsverkehr müssen Sie aktuell nichts tun. Wir stellen sicher, dass alle Zahlungseingänge und -ausgänge auch mit der bisherigen IBAN weiterhin zuverlässig abgewickelt werden. Perspektivisch muss auch bei diesen bestehenden Zahlungsvereinbarungen die IBAN aktualisiert werden. Dabei werden wir Sie bestmöglich unterstützen und Ihnen soweit möglich Aufwand abnehmen. Stand heute brauchen Sie noch nichts zu unternehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig per Post.

Ändern sich erteilte Einzugsermächtigungen und SEPA-Lastschriftmandate?

Erteilte Einzugsermächtigungen und Mandate behalten ihre Gültigkeit. Es besteht kein Handlungsbedarf für Sie.

Was geschieht mit regelmäßigen Zahlungsvorgängen wie Lastschriften und Daueraufträgen?

Diese werden wie bisher ausgeführt. Für Kundinnen und Kunden der Scharnhauser Bank eG muss auch für diese Zahlungen schrittweise die neue IBAN geändert werden.  Wir möchten Sie bei dem Umstellungsprozess so gut wie möglich unterstützen. Die Änderung Ihrer Kontodaten werden wir großen Unternehmen, zum Beispiel Rundfunk-, Telefon- und Stromanbietern zentral mitteilen. Wir stellen rechtzeitig in Ihrem Online-Banking und auf unserer Homepage eine Übersicht bereit, in der Sie sehen können, welches Unternehmen von uns informiert wurde. Alle anderen Zahlungsempfänger informieren Sie bitte sukzessive über die geänderten Kontodaten. Auch in Ihren Online-Einkaufskonten, zum Beispiel bei Amazon und eBay, müssen Sie die neuen Kontodaten selbst hinterlegen.

Was passiert mit Zahlungen, die nach der technischen Fusion mit alter IBAN eingehen?

Verwenden Sie ab Juni 2024 nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Ihre bereits bestehenden Zahlungseingänge und -ausgänge (z.B. Lastschriften, Daueraufträge) leiten wir bis auf weiteres wie gewohnt weiter. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen auch weiterhin ankommen. Perspektivisch muss auch bei diesen Zahlungen die IBAN aktualisiert werden. Sie erhalten in jedem Fall frühzeitig eine Mitteilung, ab wann diese Weiterleitung endet. Bitte weisen Sie daher die Personen, Firmen und Geschäftspartner, von denen Sie regelmäßig Geldeingänge erhalten, eigenständig auf die neue IBAN hin. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen ein Formular zur IBAN-Änderung zur Verfügung.

Kann ich weiterhin wie gewohnt mit meiner bisherigen girocard oder der Kreditkarte bezahlen?

Ja, Sie können Ihre girocard nach der technischen Fusion wie gewohnt weiter nutzen. Ihre PIN bleibt gültig. Voraussichtlich bis zum Jahresende 2024 erhalten Kundinnen und Kunden der Scharnhauser Bank eG eine neue girocard.

Ihre Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.

Das Aussehen der Homepage hat sich verändert - geht das mit rechten Dingen zu?

Ja, im Zuge der Fusion wachsen auch die Homepages der beiden Fusionsbanken zusammen. Dies nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch. Daraus ergeben sich immer einmal wieder auch optische Änderungen. Dass Sie auf der zertifizierten Seite richtig sind, erkennen Sie an dem Zertifikat der Bank (Klick auf das Schlosssymbol in der Browserleiste). Bis zur technischen Fusion lauten diese noch auf die Bernhauser Bank eG und die Scharnhauser Bank eG. Mit der Zusammenlegung der Homepages lautet das Zertifikat dann auf die Bernhauser Bank eG.

Was ändert sich beim Online-Banking über die Homepage?

Bis zur technischen Fusion im Juni 2024 können Sie sich auf bisherigem Weg mit Ihrem VR-NetKey bzw. Ihrem Alias und Ihrer PIN anmelden und die Funktionalitäten wie bisher nutzen.

Anschließend können Sie sich mit Ihren bisherigen Zugangsdaten auf unserer gemeinsamen Homepage www.bernhauser-bank.de anmelden. Die Funktionalitäten stehen wie gewohnt zur Verfügung. Ihre Konten finden Sie jeweils unter der neuen IBAN. Eine Umstellung Ihrerseits ist nicht erforderlich.

Ich habe Konten bei beiden Fusionsbanken. Was ändert sich?

Zunächst bleiben die Konten unverändert bestehen. Sie können wie gewohnt auf die Konten zugreifen - für den elektronischen Zugriff verwenden Sie Ihre bisherigen VR NetKeys. Auch die Zugangsdaten PIN und das TAN-Verfahren bleiben unverändert.

In den Wochen nach der technischen Fusion ab Juni 2024 beginnen wir mit der Zusammenführung der Konten. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Konstellationen. Mit den nachfolgenden beiden Beispielen geben wir Ihnen eine Orientierung für die am meisten auftretenden Fälle:

1) Kontoarten ergänzen sich (z.B. Giro- und Sparkonto)

Sie haben beispielsweise ein Girokonto bei der Bernhauser Bank eG und ein Sparkonto bei der Scharnhauser Bank eG. Beide Konten bleiben zunächst bestehen, das Sparkonto erhält eine neue IBAN, und beide Konten werden nach und nach unter einer Personennummer zusammengeführt. Sofern Sie sowohl einen VR NetKey der Bernhauser Bank eG als auch der Scharnhauser Bank eG erhalten haben, bleiben diese zunächst bestehen.

Wir informieren Sie über den Zeitpunkt, in dem wir die VR NetKeys zusammenlegen. Beide Konten sind dann über den VR NetKey der Bernhauser Bank eG abrufbar. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie für die Abfrage Ihrer Konten nur noch einen Zugang benötigen und so mit einer Abfrage alle Ihre Konten im Blick haben. Der Zugriff auf die Kontoauszüge des deaktivierten VR NetKeys der Scharnhauser Bank eG ist ab dann noch für 24 Monate im Archiv möglich. Sofern Sie die Auszüge darüber hinaus benötigen, speichern Sie bitte die Auszüge lokal auf Ihrem Computer.

2) Kontoarten sind identisch (z.B. zwei Girokonten)

Beide Girokonten bleiben zunächst bestehen, das Girokonto der Scharnhauser Bank eG erhält eine neue IBAN, und beide Konten werden unter einer Personennummer vereinigt.

Sie erhalten von uns zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen. Sie können selbstverständlich entscheiden, ob Sie beide Konten behalten wollen oder die Konten vereinigen möchten und welches der beiden Konten dann bestehen bleiben soll. Im Anschluss daran legen wir die VR NetKeys zusammen (siehe unter 1).

Für die empfohlene lokale Speicherung der Kontoauszüge gilt: einfach ist die Speicherung aller Dokumente im Postfach in einem Ablauf, wenn Sie bei der „Nachrichtensuche“ den Nachrichtentyp „Alle“ auswählen und unter „Nachrichten anzeigen“ auch „Alle“ auswählen, dann auf „Suchen“ klicken. Dann „Alle Dokumente“ und „Speichern“ wählen. Einen Moment warten und dann die sog. „PostfachDokumente….zip“-Datei an Ihrer gewünschten Stelle speichern. Diese ZIP-Datei kann dann mit einem sogenannten „Entpacker“ (z. B. auf Windows 10 oder MacOSX vorhanden) geöffnet werden, um die einzelnen Dokumente zu speichern. Möchten Sie auch die bereits archivierten Dokumente lokal speichern, wählen Sie den Reiter „Archiv“ und führen die Speicherung erneut aus.

Muss ich beim OnlineBanking jetzt besonders wachsam sein?

Eine Fusion kann Betrüger in der Tat dazu animieren, Kunden der fusionierenden Banken in besonderem Maße mit ihren Betrugsversuchen zu erreichen. Grund ist oftmals die Veränderung von Abläufen in der Bank oder auch die optische Veränderung der Bankenhomepage.

Besondere Vorsicht ist zwar nicht geboten, bitte seien Sie aber - wie immer - wachsam im Umgang mit Ihren Nachrichteneingängen. Folgende Merkmale weisen oftmals auf eine Phishing-Mail hin:

- Unpersönliche Anrede, zum Beispiel "Sehr geehrter Kunde…" oder "Sehr geehrter Nutzer…"

- Vorgetäuschter dringender Handlungsbedarf bzw. Androhung von Konsequenzen im Fall des Nichthandelns, zum Beispiel "Wenn Sie Ihre Daten nicht umgehend aktualisieren, dann wird Ihr Konto geschlossen…"

- Aufforderung, persönliche oder vertrauliche Daten wie Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Kreditkartennummer einzugeben oder eine Datei zu öffnen, die als Anhang beigefügt ist oder unter einem Link zum Herunterladen bereitsteht

- Links oder eingefügte Formulare, zum Beispiel zum Einloggen ins Online-Banking

- Sprachliche Ungenauigkeiten, zum Beispiel kann der Text in schlechtem Deutsch verfasst sein, kyrillische Buchstaben, falsch aufgelöste oder fehlende Umlaute – beispielsweise "a" oder "ea" statt "ä" – enthalten

- Fremde Sprache, zum Beispiel kann der Text in einer fremden Sprache – beispielsweise Englisch oder Französisch – verfasst worden sein

Bitte beachten Sie: Wir fordern Sie niemals dazu auf, Ihre Authentifikationsdaten preiszugeben. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei uns nach.

Muss ich die Apps fürs Mobile-Banking neu installieren?

Nein. Sie können Ihre VR Banking App ebenso wie die TAN-App VR SecureGo plus weiter nutzen – lediglich bei der ersten Anmeldung nach der technischen Fusion sind VR NetKey und PIN nach Erscheinen einer Fehlermeldung neu einzugeben. Auch bei der TAN-App VR SecureGo plus sind keine Änderungen erforderlich.

Zusatzfunktionen wie giropay, Kwitt oder mobiles Bezahlen sind je nach Funktion gegebenenfalls neu zu registrieren. Ausführliche Beschreibungen sowie Erklärvideos hierzu stellen wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.

Ich bestätige meine Zahlungen mit einer TAN. Was ändert sich?

Nichts, Sie können Ihr bisheriges Authentifizierungsverfahren unverändert weiternutzen, ebenso wie die TAN-App SecureGo plus.

Werden die gespeicherten Umsätze im OnlineBanking der Scharnhauser Bank eG mit übernommen?

Ja. Mit der technischen Fusion werden zunächst die letzten 30 Tage Ihrer Umsatzübersicht übernommen und im OnlineBanking angezeigt. Die weiteren Umsätze werden nach der technischen Fusion dann in der darauffolgenden Woche Schritt für Schritt bereitgestellt.

Gibt es Änderungen bei giropay|paydirekt?

Nein, im Onlinebanking sowie in der App "giropay" besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Der Bankname und die Bankverbindung werden nach der technischen Fusion automatisch angepasst.

Ich nutze eine digitale girocard bzw. Kreditkarte in der „Pay-App“ (Android). Was ist hier zu beachten?

Grundsätzlich können Sie Ihre digitale girocard auch nach der technischen Fusion weiter nutzen. Kundinnen und Kunden der Scharnhauser Bank eG, die ihre Karten- und Kontodaten in der Pay-App auf die Daten der Bernhauser Bank eG aktualisieren möchten, können dieses nach der technischen Fusion tun. Hier gehen Sie folgendermaßen vor:

1) Die „Pay-App“ deinstallieren, ohne die digitale girocard vorher zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass vorhandene digitalisierte Kreditkarten ebenfalls gelöscht werden.

2) Die „Pay-App“ erneut installieren und beim ersten Aufruf die bestehende Karte über den entsprechenden Hinweis wieder herstellen. Über den „Wiederherstellungsprozess“ wird die digitale girocard automatisch mit den neuen Karten- und Kontodaten angelegt. Eine „Neukartenbestellung“ ist nicht notwendig.

Digitalisieren Sie ggf. anschließend Ihre digitale Kreditkarte mithilfe der Pay-App erneut. Ihnen entstehen hierbei keine neuen Kosten.

Ich nutze eine digitale Kreditkarte in der Wallet-App (Apple Pay): Was ist zu beachten?

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Ihre digitale Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.