- Frei wählbarer Anlagebetrag1)
- Individuelle Laufzeit
- Garantierter Zinssatz
VR-AnlageKonto ZUKUNFT
Die verantwortungsvolle Kapitalanlage
Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an. Beim VR-AnlageKonto ZUKUNFT Ihrer Bernhauser Bank eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
VR-AnlageKonto im Überblick
Feste Zinsen mit Festgeld
Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, festen Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Konditionen
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 500,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 2, 3, 4 Jahre |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 500,00 EUR |
---|---|
2 Jahre | 2,25 % p. a. |
3 Jahre | 2,50 % p. a. |
4 Jahre | 2,75 % p. a. |
Mit Ihrem Geld fördern Sie gezielt ökologische, ökonomische und soziale Investitionen.
Die Kreditzusagen erfolgen verantwortungsvoll nach strengen wirtschaftlichen Kriterien.
Aus den Mitteln des Gesamtanlagevolumens werden nachhaltige Projekte finanziert, wie zum Beispiel
- Energetisches Bauen und Renovieren
- Alternative Energien wie Photovoltaikanlagen, Windkrafträder
- Automobilumrüstung auf Elektromobilität
- Investitionen von gemeinnützigen und kirchlichen Institutionen in den Bereichen Sozialarbeit, Gesundheit, Bildung und Integration
Sie leisten mit Ihrem VR-AnlageKonto ZUKUNFT einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Region.
VR-AnlageKonto ZUKUNFT hilft Gutes zu tun
- Festgeldanlage mit marktgerechtem Festzinssatz
- Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren
- Anlagebetrag ab 500 Euro
- 100% Rückzahlung am Laufzeitende
- Finanzierung nachhaltiger Projekte aus Mitteln des Gesamtanlagevolumens
- nur für Privatpersonen
Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen und einen Beitrag leisten, dass auch in Zukunft die Menschen in einem gesunden sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld leben können.
Häufige Fragen zum Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bernhauser Bank eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Bernhauser Bank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.