- Absicherung für den Vermieter
- Zinsgewinne für den Mieter
- Keine Kosten
Das Mietkautionskonto für den Vermieter
Sichere und einfache Geldeinlage für den Kautionsbetrag des Mieters
Was ist eine Mietkaution?
Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. Sie dient dem Vermieter als Absicherung für den Fall von nicht gezahlter Miete oder durch den Mieter verursachte Beschädigungen an der Wohnung. Die Mietkaution muss als ein Bestandteil im Mietvertrag aufgeführt sein.
Der Mieter muss den vereinbarten Kautionsbetrag an den Vermieter bezahlen. Dieser darf den Wert von drei Monatsmieten (Nettokaltmiete) nicht übersteigen. Als Berechnungsgrundlage für die Kautionshöhe gilt die Nettokaltmiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wurde. Kommt es zu einer späteren Mietsteigerung, kann der Vermieter keine weitere Kaution nachfordern.
Wenn der Mieter die Zahlung der Kaution verweigert, kann der Vermieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Kaution klagen. Zusätzlich ist der Mietvertrag nur unter Vorbehalt, wenn die Kaution vom Mieter nicht bezahlt wird. Der Vermieter kann demnach fristlos kündigen, solange die Kaution nicht hinterlegt wurde.
Wie funktioniert das Mietkautionskonto?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem restlichen Vermögen anzulegen. Aus diesem Grund wird das Geld auf ein separates, für diesen Zweck vorgesehenes Konto eingezahlt. Dieses Konto wird auf den Namen des Vermieters eröffnet. Damit jedoch der Zweck dieses Kontos ersichtlich ist, wird auch der Name und die Anschrift des Mieters in der Anlage des Kontos vermerkt.
Das Konto wird mit dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz verzinst. Die Zinsgewinne aus diesem Konto stehen dem Mieter zu. Diese Zinsen müssen vom Mieter versteuert werden. Dafür erhält der Mieter automatisch eine Jahressteuerbescheinigung vom Vermieter, um die gezahlten Steuern bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Bernhauser Bank eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.