Aktuelles zur Fusion

Liebe Kunden,

die technische Fusion wurde am Wochenende (14.-16. Juni) erfolgreich abgeschlossen.
Ab Montag, dem 17. Juni können Sie wieder wie gewohnt auf alle Dienste und Dienstleistungen zurückgreifen. Natürlich stehen Ihnen auch Ihre Berater in den Filialen zu den gewohnten Öffnungszeiten unterstützend zur Seite.

Das ServiceCenter steht Ihnen rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung.

Ein starkes Team

Was uns zu diesem Schritt motiviert

Wir sind anders und wir bleiben anders: Die Bernhauser Bank eG weist bereits im Slogan Die etwas andere Bank darauf hin. Bei der Scharnhauser Bank eG beginnt das Leitbild mit dem Statement Wir sind anders. Beide Genossenschaftsbanken eint eine atypische Organisationsstruktur und die Andersartigkeit ihrer Geschäftsmodelle. Künftig wollen wir gemeinsam den etwas anderen Weg in der Bankenlandschaft gehen.

Durch die Verschmelzung werden die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Existenzsicherung der beteiligten Genossenschaftsbanken angestrebt. Damit trägt die geplante Fusion dem Auftrag gemäß §1 des Genossenschaftsgesetzes bei, den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern. Für die Umsetzung dieses Förderauftrages, dem alle Volks- und Raiffeisenbanken verpflichtet sind, werden auch nach der Fusion unverändert die geschäftspolitischen Werte der beiden Häuser gelten: Fairness, Transparenz, Ehrlichkeit. „Die Nähe zu unseren Mitgliedern und Kunden und die Verantwortung für die Region sind uns wichtig“, so Joachim Rapp, Vorstandsvorsitzender der Scharnhauser Bank eG. „Dabei werden wir von drei genossenschaftlichen Prinzipien geleitet: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.“

Diese Prinzipien basieren auf dem Leitspruch von Friedrich Wilhelm Raiffeisen Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele. Mit dieser Kraft der Gemeinschaft stehen sich in diesen Wochen auch die beiden Genossenschaftsbanken bei. Die Bernhauser Bank eG hatte unverzüglich ihre nachbarschaftliche Unterstützung angeboten, als der Geschäftsbetrieb der Scharnhauser Bank eG durch den plötzlichen Tod des Vorstandsmitglieds Wolfgang Klingel beeinträchtigt war. Daraus entwickelte sich schnell die Erkenntnis, welche Vorteile eine Verschmelzung für die Mitglieder und Kunden beider Banken bringt. „Kräfte bündeln und dabei die regionale Nähe wahren. Erweiterte Möglichkeiten im Kreditgeschäft und Ergänzung des Produkt- und Leistungsangebotes. Nutzung von Synergieeffekten und gemeinsame Umsetzung technischer Innovationen“ kommentiert Andreas Gienger, Vorstand der Bernhauser Bank eG, die Fusionsabsichten. Er wird ab 20.06.23 im Doppelmandat die Funktion des Vorstands Produktion und Marktfolge auch in Scharnhausen ausüben.

„Wir sind und bleiben die etwas andere Bank“, betont Karlheinz Pitter, Vorstandsvorsitzender der Bernhauser Bank eG. „Unsere Geschäftspolitik wird mehr denn je gekennzeichnet sein durch faire Partnerschaft, authentische Beratung und verlässliche Kreditvergabe. Beim Umgang mit Mitgliedern und Kunden steht weiterhin die persönliche Beziehung im Vordergrund, die sich auch künftig durch innovative Lösungsansätze, hohe Flexibilität, schnelle Entscheidungen und direkte Wege auszeichnet.“

Der Standort Ostfildern-Scharnhausen soll den Namen Scharnhauser Bank - Zweigniederlassung der Bernhauser Bank eG tragen. Joachim Rapp, Mitglied des künftigen Dreiervorstandes der Bernhauser Bank eG, wird weiterhin für diesen Standort verantwortlich und dort ansässig sein. „Damit bleiben wir der Maxime treu, dass die geschäftspolitischen Entscheidungen unmittelbar vor Ort getroffen werden, inmitten der Menschen und der Region, die sie betreffen“, ergänzt Joachim Rapp. Karlheinz Pitter unterstreicht: „Es wird ein Finanzpartner entstehen, der unseren Mitgliedern noch leistungsstärker und wettbewerbsfähiger zur Seite steht. Und bei allem macht unsere Selbständigkeit uns stark und souverän in unseren Entscheidungen.“

Ein starker Finanzpartner

Wie sehen die Fakten aus

Die Banken in Zahlen (Angaben per 31.12.2022)
  Bernhauser Bank eG Scharnhauser Bank eG Bernhauser Bank eG mit Zweigniederlassung Scharnhauser Bank
Bilanzsumme 429,3 Mio. € 174,8 Mio. € 604,1 Mio. €
Kundenkreditvolumen 395,2 Mio. € 131,9 Mio. € 527,1 Mio. €
Kundenanlagevolumen 463,9 Mio. € 151,1 Mio. € 615,0 Mio. €
Mitglieder 4.763 1.020 5.783
Kunden 8.458 4.901 13.359
Mitarbeiter 36 9 45

Ein starker Prozess

Aktueller Stand

Nachdem am 12.06. bzw. am 19.06. in den Aufsichtsratssitzungen der beiden Banken die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erfolgte, werden die Vorstände auch die nächsten Schritte partnerschaftlich und konstruktiv einleiten. Die Mitglieder der Scharnhauser Bank eG haben im Rahmen der Generalversammlung am 10.10.2023 Ihr Votum zur geplanten Verschmelzung abgegeben. Hierbei haben alle Mitglieder mit einem „Ja“ für die Fusion gestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bernhauser Bank eG wurden in einer außerordentlichen Vertreterversammlung am 16.10.2023 zur Stimmabgabe eingeladen. Auch bei dieser Abstimmung haben die Stimmberechtigten Ihre 100%ige Zustimmung zur Fusion erteilt. Durch die Zustimmung beider Gremien kann im nächsten Schritt die rechtliche Verschmelzung zum 01.01.2024 erfolgen. Der als technische Fusion bezeichnete letzte Schritt der Verschmelzung hat insbesondere Auswirkungen auf die Mitglieder und Kunden der Scharnhauser Bank eG, da diese als so genannte übertragende Bank bezeichnet wird. Aufnehmendes Institut ist die Bernhauser Bank eG, weshalb sich für deren Mitglieder und Kunden nur wenige Änderungen ergeben.

Zu Nähe, Verantwortung und Partnerschaft gehört, dass alle Beteiligten rechtzeitig, transparent und möglichst umfassend über die Fusion und damit einhergehende Veränderungen informiert werden. Den aktuellen Informationsstand können Sie jederzeit hier auf unserer Webseite abfragen. Darüber hinaus laden wir unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden gerne zum persönlichen Gespräch ein. Kommen Sie bitte einfach auf uns zu.

Im Folgenden sind Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt sowie Aspekte, die bei der Umstellung von Bedeutung sind.

Ihr Kontakt zur Bank / Sonstige Informationen zur Fusion

1. Wie heißt die zukünftige Bank?

Der Name der Bank lautet Bernhauser Bank eG. Um die Verbundenheit mit den Menschen und die regionale Nähe auch formal im Namen zu behalten, trägt der Standort Ostfildern-Scharnhausen den Namen Bernhauser Bank eG - Zweigniederlassung Scharnhausen.

2. Wo hat die neue Bank Ihren Sitz?

Der juristische Sitz der neuen Bank ist in Filderstadt.

3. Wie setzt sich die Leitung der neuen Bank zusammen?

Die Leitung der neuen Bank besteht aus den drei Vorständen Karlheinz Pitter (Vorstandsvorsitzender), Andreas Gienger und Joachim Rapp.

4. Werden im Zuge der Fusion Arbeitsplätze abgebaut?

Es wird keine fusionsbedingten Kündigungen bzw. keinen Stellenabbau geben. Ganz im Gegenteil: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich neue Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung.

5. Ich bin Kunde bei beiden Fusionsbanken. Ändert sich mein bisheriger Ansprechpartner?

Das entscheiden Sie selbst. Wir prüfen, bei welchem Haus Sie die umfangreicheren Geschäftsbeziehungen unterhalten und unterbreiten Ihnen auf dieser Basis einen Vorschlag für Ihren künftigen persönlichen Ansprechpartner. Dies geht Ihnen schriftlich zu. Natürlich hoffen wir, diese Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen. Selbstverständlich aber steht Ihre persönliche Präferenz im Mittelpunkt.

Änderungen im Zahlungsverkehr / Karten

1. Wen muss ich über meine neuen Bankverbindungsdaten informieren?

Für die Kunden der Bernhauser Bank eG ergeben sich keine Änderungen. IBAN/Kontonummer bzw. BIC/Bankleitzahl bleiben bestehen. Für die Kunden der Scharnhauser Bank eG als Zweigniederlassung ändert sich die Bankleitzahl und BIC. Da die Bankleitzahl ein Bestandteil der IBAN ist, ändert sich somit auch Ihre IBAN.

Wir möchten Sie bei dem Umstellungsprozess so gut wie möglich unterstützen und informieren möglichst viele Stellen automatisch über die neuen Bankverbindungsdaten. Die Änderung Ihrer Kontodaten werden wir großen Unternehmen, zum Beispiel Rundfunk-, Telefon- und Stromanbietern zentral mitteilen. Die Liste dieser so genannten Großabbucher finden Sie hier. Alle anderen Zahlungsempfänger informieren Sie bitte sukzessive über die geänderten Kontodaten. Auch in Ihren Online-Einkaufskonten, zum Beispiel bei Amazon und eBay, müssen Sie die neuen Kontodaten selbst hinterlegen. Formulare zur Mitteilung Ihrer neuen Bankverbindung und zur Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten finden Sie anbei.

2. Was passiert mit Zahlungen, die nach der technischen Fusion mit der alten IBAN eingehen?

Verwenden Sie ab 15. Juni 2024 nur noch die neuen Bankverbindungsdaten. Ihre bereits bestehenden Zahlungseingänge und -ausgänge (z.B. Lastschriften, Daueraufträge) leiten wir bis auf weiteres wie gewohnt weiter. Wir stellen sicher, dass diese Zahlungen auch weiterhin ankommen. Perspektivisch muss auch bei diesen Zahlungen die IBAN aktualisiert werden. Sie erhalten in jedem Fall frühzeitig eine Mitteilung, ab wann diese Weiterleitung endet. Bitte weisen Sie daher die Personen, Firmen und Geschäftspartner, von denen Sie regelmäßig Geldeingänge erhalten, eigenständig auf die neue IBAN hin.

3. Kann ich weiterhin wie gewohnt mit meiner bisherigen girocard oder der Kreditkarte bezahlen?

Ja, Sie können Ihre girocard nach der technischen Fusion wie gewohnt weiter nutzen. Ihre PIN bleibt gültig.

Ihre Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.

4. Gibt es Änderungen bei giropay/paydirekt?

Nein, im OnlineBanking sowie in der App "giropay" besteht für Sie kein Handlungsbedarf. Der Bankname und die Bankverbindung werden nach der technischen Fusion automatisch angepasst.

5. Ich nutze eine digitale girocard bzw. Kreditkarte in der „Pay-App“ (Android). Was ist hier zu beachten?

Grundsätzlich können Sie Ihre digitale girocard auch nach der technischen Fusion weiter nutzen. Kunden der Scharnhauser Bank eG, die ihre Karten- und Kontodaten in der Pay-App auf die Daten der Bernhauser Bank eG aktualisieren möchten, können dieses nach der technischen Fusion tun. Hier gehen Sie folgendermaßen vor:

1) Die „Pay-App“ deinstallieren, ohne die digitale girocard vorher zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass vorhandene digitalisierte Kreditkarten ebenfalls gelöscht werden.

2) Die „Pay-App“ erneut installieren und beim ersten Aufruf die bestehende Karte über den entsprechenden Hinweis wieder herstellen. Über den „Wiederherstellungsprozess“ wird die digitale girocard automatisch mit den neuen Karten- und Kontodaten angelegt. Eine „Neukartenbestellung“ ist nicht notwendig.

Digitalisieren Sie ggf. anschließend Ihre digitale Kreditkarte mithilfe der Pay-App erneut. Ihnen entstehen hierbei keine neuen Kosten.

6. Ich nutze eine digitale Kreditkarte in der Wallet-App (Apple Pay). Was ist hier zu beachten?

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Ihre digitale Kreditkarte (Mastercard oder Visa) funktioniert ohne Einschränkungen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter. Die aktuelle PIN bleibt gültig.

Änderungen bei Konten und Verträgen

1. Was geschieht mit der Mitgliedschaft?

Auch nach der Fusion stehen unsere Mitglieder bei uns im Mittelpunkt. Die bestehenden Mitgliedschaften und die Geschäftsguthaben der Scharnhauser Bank eG bleiben erhalten und gehen mit der Fusion automatisch auf die Bernhauser Bank eG über. Der Wert all Ihrer bisherigen Geschäftsguthaben bleibt selbstverständlich erhalten. Der satzungsmäßige Wert eines Geschäftsanteils liegt unverändert bei 250,00 Euro. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu Ihren Geschäftsanteilen erhalten Sie außerdem bei Ihrem Berater vor Ort. Die Vertreterversammlung wird sich zukünftig aus Vertreterinnen und Vertretern aus beiden Orten des neuen Geschäftsgebietes zusammensetzen.

2. Werden die aktuellen Verträge, Sparbücher, Karten etc. der Scharnhauser Bank eG ihre Gültigkeit behalten?

Alle mit der Scharnhauser Bank eG abgeschlossenen Kreditverträge, Sparverträge, Sparbücher und sonstigen Urkunden und Vereinbarungen behalten selbstverständlich bis zum jeweiligen Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit. Neuer Gläubiger von Krediten und Darlehen wird durch die Fusion automatisch die Bernhauser Bank eG. Auch die Konditionen bleiben während der Vertragsdauer bestehen.

3. Ändern sich mit der Fusion die Preise und Leistungen der bisherigen Banken?

Die Entgelte für Ihr bestehendes Kontomodell bleiben zunächst unverändert, ebenso die Gebühren etwa für Ihre Depots. Wir benötigen perspektivisch aber ein einheitliches Preis- und Leistungsverzeichnis. Daher wird es bei manchen Leistungen Preisänderungen geben.

4. Ich habe Konten bei beiden Fusionsbanken. Was ändert sich?

Die Konten bleiben unverändert bestehen. Sie können wie gewohnt auf die Konten zugreifen - für den elektronischen Zugriff verwenden Sie Ihre bisherigen VR NetKeys. Auch die Zugangsdaten PIN und das TAN-Verfahren bleiben unverändert.

5. Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, können Sie dies direkt online machen auf www.bernhauser-bank.de/ogs.html.

Änderungen im OnlineBanking und VR-BankingApp

1. Was ändert sich beim OnlineBanking über die Homepage?

Bis zur technischen Fusion am 15. Juni 2024 können Sie sich auf bisherigem Weg mit Ihrem VR-NetKey bzw. Ihrem Alias und Ihrer PIN anmelden und die Funktionalitäten wie bisher nutzen. Vom 14. Juni, 20 Uhr, bis zum 16. Juni stehen Ihnen die Anwendungen wegen der erforderlichen Umstellungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Anschließend können Sie sich mit Ihren bisherigen Zugangsdaten auf unserer gemeinsamen Homepage www.bernhauser-bank.de oder in der BankingApp anmelden. Die Funktionalitäten stehen wie gewohnt zur Verfügung. Ihre Konten finden Sie jeweils unter der neuen IBAN. Eine Umstellung Ihrerseits ist nicht erforderlich.

2. Muss ich beim Online-Banking jetzt besonders wachsam sein?

Eine Fusion kann Betrüger in der Tat dazu animieren, Kunden der fusionierenden Banken in besonderem Maße mit ihren Betrugsversuchen zu erreichen. Grund ist oftmals die Veränderung von Abläufen in der Bank oder auch die optische Veränderung der Bankenhomepage.

Besondere Vorsicht ist zwar nicht geboten, bitte seien Sie aber - wie immer - wachsam im Umgang mit Ihren Nachrichteneingängen.

 

Bitte beachten Sie: Wir fordern Sie niemals dazu auf, Ihre Authentifikationsdaten preiszugeben. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei uns nach.

3. Muss ich die Apps fürs Mobile-Banking neu installieren?

Nein. Sie können Ihre VR Banking App ebenso wie die TAN-App VR SecureGo plus weiter nutzen – lediglich bei der ersten Anmeldung nach der technischen Fusion sind VR NetKey und PIN nach Erscheinen einer Fehlermeldung neu einzugeben. Auch bei der TAN-App VR SecureGo plus sind keine Änderungen erforderlich.

Zusatzfunktionen wie giropay, Kwitt oder mobiles Bezahlen sind je nach Funktion gegebenenfalls neu zu registrieren. Ausführliche Beschreibungen sowie Erklärvideos hierzu stellen wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.

Änderungen für Unternehmen, Selbständige und Vereine

1. Was gibt es bei Betrieb von Kartenterminals zu beachten?

Wir leiten die Umsätze aus Kartenzahlungen Ihrer Kunden automatisch an Ihre neue IBAN weiter. Die von uns ausgelieferten Terminals werden automatisch umgestellt. Sofern Sie Ihr Terminal nicht über uns bezogen haben, teilen Sie dem Anbieter ab dem 15.06.2024 bitte Ihre neue IBAN mit.

2. Was ist bei Firmenlastschrift-Mandaten zu beachten?

Bestehende Firmenlastschrift-Mandate
Die aktuellen, bei der Bank hinterlegten Firmenlastschrift-Mandate sind nach der Fusion weiterhin technisch gültig. Dennoch ist es erforderlich, diese Mandate zeitnah zu aktualisieren. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die Änderung Ihrer IBAN(s).
Bitte vereinbaren Sie neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate und reichen uns diese zeitnah ein.

Neue Firmenlastschrift-Mandate
Bei neuen Firmenlastschrift-Mandaten, die erst nach der technischen Fusion gültig sind, geben Sie bitte Ihre neue(n) IBAN(s) an.

3. Wie lange kann ich als Unternehmen meine Briefbögen mit der alten Bankverbindung einsetzen?

Bitte ändern Sie zeitnah nach der technischen Fusion Ihre Kontodaten auf Briefbögen und Rechnungen. Selbstverständlich sorgen wir für eine Übergangszeit, sodass Zahlungen auch dann richtig auf Ihrem Konto ankommen, wenn die alte Bankverbindung verwendet wird.

4. Ich arbeite mit einem Servicerechenzentrum zusammen. Was ist zu beachten?

Bitte beachten Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater mit Anbindung an Servicerechenzentren (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec), dass Sie ihm die geänderten Zahlungsdaten möglichst zeitnah zur Verfügung stellen. Ab dem 15.06.2024 können nur noch Aufträge eingereicht und Kontoinformationen abgerufen werden, wenn die IBAN im Service-Rechenzentrums-Programm umgestellt wurde.

Am 14.06. bis 16.06.2024 sind keine Einreichung von Aufträgen möglich. Ab dem 17.06.2024 können nur Aufträge eingereicht werden, wenn die IBAN im SRZ-Programm umgestellt wurde. Ebenso können Kontoinformationen ab dem 17.06.2024 erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auf die neue IBAN umgestellt wurde.

Sie nutzen selbst Service-Rechenzentrum-Anwendungen (z. B. DATEV Unternehmen Online):
Bitte führen Sie alle Zahlungen mit alter IBAN bis spätestens 13.06.2024 aus. Der Abruf von Kontoinformationen ist bis 14.06.2024 möglich.

Am 14.06. bis 16.06.2024 können keine Zahlungsaufträge entgegengenommen werden.
Bitte ändern Sie am 17.06.2024 die IBAN in den Einstellungen der Service-Rechenzentrum-Anwendung. Bitte beachten Sie ggf. auch eine eventuelle Änderung der Kontenbezeichnung im Kontenplan des Buchhaltungsteils Ihrer Service-Rechenzentrum-Anwendung.
Ab dem 17.06.2024 können nur noch Zahlungsaufträge mit neuer IBAN eingereicht werden bzw. Kontoinformationen übertragen werden.

5. Was ist zu beachten, wenn ich EBICS nutze?

Inlandszahlungen

Während der Umstellungsarbeiten bei der technischen Fusion am 15. Juni 2024 ist es nicht möglich, Daten an das EBICS-System zu übertragen oder abzurufen. Offene Aufträge und Zahlungen müssen bis Freitag, den 14. Juni 2024 15:00 Uhr unterschrieben und freigegeben sein.

Auslandszahlungen

Auslandaufträge unterliegen einer speziellen Prüfung und müssen daher bis spätestens 13. Juni 2024 15:00 Uhr eingereicht und freigegeben werden.

Falls von Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht unterzeichnete Aufträge in der verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) enthalten sind, können diese nach der technischen Fusion nicht mehr unterzeichnet werden. Daher ist eine erneute Einreichung dieser Zahlungsverkehrsaufträge notwendig.

Für Kunden der Scharnhauser Bank gilt:

Ab der technischen Fusion am 15. Juni 2024 ist nur noch eine Kommunikation mit neuer Bankverbindung möglich. Diese erhalten Sie in einem separaten Schreiben.

6. Umstellungsleitfäden für Zahlungsverkehrsprogramme

Aufgrund der Vielzahl am Markt erhältlicher Zahlungsverkehrsprogramme ist eine automatisierte Umstellung nicht möglich. Bitte ändern Sie in den Einstellungen des Programmes die IBAN eigenständig. Weitere Unterstützung erhalten Sie bei der Hotline Ihres Softwareanbieters.

Umstellungsleitfäden: